Aktuelles
2G-Regel in den Medienzentren
24.11.2021 17:17
Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung gilt in den Medienzentren der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ab 24.11.21 die 2G-Regel.
Bitte legen Sie beim Betreten des Medienzentrums Ihren gültigen Impf- oder Genesenennachweis in Kombination mit dem Personalausweis vor.
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate zählen als genesen/geimpft.
Minderjährige ab 12 Jahren und 4 Monate bis 17 Jahre können das Medienzentrum unter Vorlage eines tagesaktuellen Schnelltests oder mit einem gültigen Impf-/Genesenennachweis besuchen.
Ihr Team der Medienzentren Bruchmühlbach-Miesau
aufgrund der neuen Corona-Landesverordnung gilt in den Medienzentren der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ab 24.11.21 die 2G-Regel.
Bitte legen Sie beim Betreten des Medienzentrums Ihren gültigen Impf- oder Genesenennachweis in Kombination mit dem Personalausweis vor.
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate zählen als genesen/geimpft.
Minderjährige ab 12 Jahren und 4 Monate bis 17 Jahre können das Medienzentrum unter Vorlage eines tagesaktuellen Schnelltests oder mit einem gültigen Impf-/Genesenennachweis besuchen.
Ihr Team der Medienzentren Bruchmühlbach-Miesau